Technische und organisatorische Maßnahmen
gem. Art. 32 Abs. 1 DSGVO für Verantwortliche (Art. 30 Abs. 1 lit. g)
und Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 2 lit. d)

 

1. Pseudonymisierung

Eine Pseudonymisierung findet nicht statt. Die Gesichter werden in den Aufzeichnungen nicht durch Balken oder grauen Flächen unkenntlich gemacht. Während des regulären Schießbetriebes findet keine Aufzeichnung statt.


2. Verschlüsselung

Der Datenaustausch ist verschlüsselt. Die Zertifikate zwischen der Kamera und dem Abfrage Computer sind verchlüsselt. Die verschieden Verschlüsselungen ändern sich bei jeder einzelnen Verbindung.





3. Gewährleistung der Vertraulichkeit

Zugriff auf die Daten haben nur zwei Personen, die im Datenschutzprotokoll hinterlegt sind. Die Aufzeichnungen sind räumlich und technisch geschützt.


4. Gewährleistung der Integrität

Die Kamera Informationen können nicht verfälscht oder manipuliert werden, da sie über Merkmale wie Zeitstempel und Metainformationen verfügen, die jegliche Manipulation unmöglich machen.

Durch die Verwendung sicherer Speichermedien, können Spezialisten den Schreibvorgang nachvollziehen. Zur Strafverfolgung werden die original Speichermedien ausgehändigt.


5. Gewährleistung der Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit ist räumlich begrenzt. Das heisst, es findet keine Cloud Überwachung statt, so dass die Daten rein lokal im Schießstand gemäß der Datenschutzbestimmungen sicher aufbewahrt werden.

Im Schadensfall, wird erst das Material der letzten 48 Stunden gesichtet.


6. Gewährleistung der Belastbarkeit der Systeme

Speichermedienbelastung


Die Belastung der Bandbreite des Netzes sowie der Speichermedien ist ausreichend und so ausgelegt, dass der Speicher automatisch überschrieben wird. Durch das Aufzeichnungsmanagement, finden so gut wie keine Aufnahmen statt, da nur ausserhalb der Schiesszeiten gefilmt wird. Durch eine rote LED wird der Aufnahmevorgang kenntlich gemacht.

Physische Belastbarkeit


Die Kameras verfügen über keine zusätzlichen Einrichtungen um Wasser, Feuer oder Ähnliches zu überstehen. Sie sind rein für den Innenraum ausgelegt. Schutzart IP 54

Bei vielen Anwendungen müssen elektrische und elektronische Geräte unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Außer dem zulässigen Temperaturbereich stellt die korrosive Belastung – hierunter wird die Beständigkeit gegen aggressive Medien in der Industrie wie Feuchte, Wasser, Dämpfe, Säuren, Laugen, Öl oder Kraftstoffe verstanden – eine Einsatzbeschränkung dar.

Zudem muss das Eindringen von Fremdkörpern und von Staub, sowie die Kontamination mit Bakterien und Viren (in der Medizintechnik), oder die mechanische Beanspruchung durch Stoßeinwirkung für eine zuverlässige Funktion und sicheren Gebrauch verhindert werden.


7. Verfahren zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit personenbezogener Daten nach einem physischen oder technischen Zwischenfall

Im Fall einer Beschädigung der Kamera wird das Speichermedium zur Reparatur entfernt und in die neue Kamera eingesetzt. Es findet immer ein 1zu1 Wechsel statt. Die Seriennummern werden protokolliert und die Kamera wird aus dem Benutzeraccount entfernt.


8. Verfahren regelmäßiger Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Termin und Überprüfung der Datenschutzbestimmungen


Jährlich befassen wir uns in einer speziellen Sitzung mit dem Thema Datenschutz. Siehe Kalender

Regelmäßige Sicherheitsupdates der Software



Verwendung von sichereren Computer (Linux System)



Überprüfung der Datenschutzbestimmungen


Durch Externe Personen wie beispielsweise
  • KSV
  • NSSV oder DSB
  • Technischer Betreuer unser Homepage siehe Impressum




Es liegen schriftlich vor

  • interne Verhaltensregeln
    (Zugangslisten, Meldung Waffenkammer (bei Veränderungen), ... )
    Überwachung der polizeilichen Führungszeugnisse durch den Landkreis.
    Schießstand-Ordnung (DSB)
  • Ordnungsmäßige Vereinsregistrierung und Registrierung des Vorstandes beim Amtsgerichts Celle
  • Risikoanalyse erfolgt durch den Landkreis gemäß Sicherungskonzept
  • allgemeine Datensicherheitsbeschreibung durch Land Niedersachsen und auf den Verein angepasst durch Dirk Naujok
  • umfassendes Datensicherheitskonzept erstellt durch Dirk Naujok
  • Wiederanlaufkonzept erstellt durch Dirk Naujok
  • Zertifikat(e): ändert sich ständig // Webseite alle 6 - 12 Monate // siehe Schlosssymbol oben in der Webseite.
  • Zertifizierungsstelle: unbekannt
  • Sonstiges: EULA verschiedener Komponenten der Software. Je nach Update Intervall verändern sich die Bestimmungen von Router, Rechner, Virenprogramm, Kamerahersteller und diverser Unternehmen die CODEC für Videoformate bereitstellen in einem von uns nicht protollierbaren Ausmaß. Durch Updates können Sicherheislecks auftreten, die von uns nicht vorausgesehen werden können.

    Hier gilt die Verhältnismäßigkeit der Möglichkeiten.


  • Abkürzungen

    KSV - Kreisschützenverband Celle Stadt und Land e.V.
    NSSV - Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.
    DSB - Deutscher Schützenbund e.V.





     
     
         
     


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